"Lass die Nahrung deine Medizin sein und Medizin deine Nahrung"
Hippokrates
Diatolog*innen bieten eine abgestimmte Beratung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen an.
Diätolog*innen...
... sind am Puls der Zeit mit ihrem ernährungsmedizinischen Wissen
... helfen den Durchblick im Ernährungsdschungel zu finden
... begleiten bei ernährungstherapeutischen Maßnahmen
... berücksichtigen individuelle Ernährungsbedürfnisse und Erkrankungen
... unterstützen mit praktischen Tipps und bei der Umsetzung im Alltag
Diätolog*innen sind ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf. Damit sind sie befugt, neben Gesunden, insbesondere auch kranke Menschen ernährungstherapeutisch zu betreuen.
Unser Diätolog*innen Team
Marion Ramsebner & Doris Achathaler & Katja Gutbrunner
Ernährungsmedizinische Beratung, Therapie und Betreuung bei Erkrankungen:
Diätologische Beratung und Betreuung zur Krankheitsvorbeugung und Gesunderhaltung
Begleitend zur Ernährungstherapie bieten wir eine BIA-Messung an. Mithilfe der bioelektrischen Impedanzanalyse (BIA) kann die Körperzusammensetzung (Fett- und Muskelmasse sowie Körperwasser) zuverlässig und präzise gemessen werden.
Die BIA-Messung gibt Auskunft über den Hydratations- und Ernährungs- bzw. Trainingszustand, sowie den Verlauf bzw. Erfolg der Ernährungstherapie. Grundsätzlich ist die Messung in jedem Alter möglich, ausgenommen Menschen mit Herzschrittmacher oder Defibrillator.
Ihr Weg zur Therapie:
Termine finden nach individueller Vereinbarung (per Telefon und Mail) statt. Zum Ersttermin sind eine ärztliche Überweisung und relevante befunde mitzubringen. Wenn ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist das mindestens 24 Stunden vorher telefonisch mitzuteilen (Montag - Freitag 8 - 18 Uhr). Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Abmeldung, wird die versäumte Beratung leider in Rechnung gestellt werden - vielen Dank für Ihr Verständnis.
Honorar:
das Honorar der diätologischen Leistungen bezieht sich auf die aktuellen Honorarrichtlinien des Verbands der Diätologen.
Rückerstattung des Honorars:
Gesetzliche Gesundheitskassen (z.B. ÖGK, BVA, VAEB, etc.):
Die gesetzlichen Gesundheitskassen sehen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für Enährungsberatungen vor.
Seit dezember 2017 unterstützt die OÖ. LKUF unter bestimmten Voraussetzungen Diät- und Ernährungsberatungen mit einem freiwilligen Konstenzuschuss von maximal 80% von 60€ pro Stunde und das 2x/Jahr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der OÖ. LKUF.
Private Krankenversicherung:
Bei Abschluss mancher privater Zusatz-Krankenversicherung könnte die Versicherung das gesamte oder Teile des Beratungshonorars übernehmen. Bitte treten Sie dazu mit Ihrer Versicherung selbst in Kontakt. Dazu reichen Sie die Honorarrechnung une eine Überweisung Ihres Hausarztes beim Versicherungsunternehmen ein.
SElbstständige Unternehmer (SVS).
Selbstständige Unternehmer erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten "Gesundheitshunderter". Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS 100€, u.a. Ernährungsberatungen bei Diätolog*innen. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" finden Sie direkt auf der SVS-Website.